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BGH, 16.01.1962 - I ZR 48/60 |
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- BGH, 21.06.1960 - I ZR 114/58
Auszug aus BGH, 16.01.1962 - I ZR 48/60
Auch wenn der Erfinder noch Versuche anstellt, so kann seine Erfindung doch bereits "fertig" sein, wenn nämlich die Versuche nicht zur Klärung der Frage unternommen werden, ob der beabsichtigte Erfolg überhaupt eintritt, sondern nur zur Prüfung, ob etwaige Unvollkommenheiten beim praktischen Gebrauch beseitigt werden können (vergl. Volmer a.a.O. § 5 Rdn. 11 ff und BGH GRUR 1960, 546, 549 - Bierhahn - m.w.Nachw.).